Vererbung von Taubheit
Die Taubheit bei Hunden, zumindest jene, von der wir hier reden, ist
genetisch bedingt. Sie entsteht also nicht durch Infektionen oder
andere Krankheiten. Sie ist also erblich, keine Krankheit, maximal eine
Behinderung.
Gleichzeitig bedeutet diese polygenischen Ursache, daß die Taubheit
aus den betroffenen Rassen nicht herausgezüchtet werden kann
(R.v. Mayr).
Allerdings weiß man umgekehrt, daß Taubheit vermehrt auftritt,
wenn auch nur ein Elterteil einseitig taub ist.
Das haben inzwischen auch die deutschen Rassevereine des Dalmatiners
erkannt und in ihre Zuchtverordnungen entsprechende Vorschriften aufgenommen.
Demnach dürfen in der Zucht keine Hunde verwendet werden, die
nicht beidseitig hörend sind.
Daß dies mehr als Sinn macht, zeigen wissenschaftliche Studien.
Drei namhafte Veterinärmediziner in Nordamerika haben sich mit
der empirischen Untersuchung der Vererbung von Taubheit befaßt. Dr.
G.M. Strain, Dr. Vilma Yusbasiyan-Gurkan und Dr. Susanne Hughes.
In von einander unabhängigen Studien sind sie zu folgenden Ergebnissen
gekommen:
| die Eltern sind: |
die Nachkommen aus dem Wurf sind:
|
|
einseitig taub: |
total taub: |
|
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|
| beidseitig hörend |
15 - 21 % |
3 - 6 % |
| ein Elternteil einseitig taub |
16 - 35 % |
11 - 13 % |
Das heißt im Klartext, wenn auch nur ein Elternteil
einseitig taub ist, vervielfacht sich das Vorkommen von totaler Taubheit
bei der Nachkommenschaft.
Das ist um so fataler, da einseitige Taubheit oft übersehen wird.
Denn ein solcher Hund verhält sich völlig normal. Anders als
beim total tauben Hund kann dieser Schaden oft ein Leben lang übersehen
werden. Wird dann ein solcher Hund auch noch in der Zucht verwendet, entsteht
ein Schneeballeffekt.
Die Empfehlung an die Züchter kann also nur lauten:
-
keine, auch nur einseitig taube Hunde, in der Zucht verwenden, was nach
meinem Wissenstand von allen Verbänden (DCC, CDF und DVD) vorgschrieben
wird
-
unbedingt bei jedem Hund des Wurfes Hörtest machen lassen (BAER bzw.
Aidiometrie)
-
Weitergabe/Verkauf einseitig tauber Hunde nur nach Sterilisierung/Kastration
oder einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer
Die Empfehlung an die Käufer kann also nur lauten:
-
Kauf eines Welpen nur mit Nachweis bezüglich Hörtest, was
nicht heißen soll, daß Sie einen einseitig oder beidseitig
tauben Hund nicht nehmen sollen (mehr dazu später)!
-
Verpflichtung zur Sterilisierung/Kastration, wenn der Hund nur einseitig
hört
Daß beidseitig taube Hunde nicht in der Zucht verwendet werden,
ist wohl jedem klar, und bedarf hoffentlich keiner weiteren Ausführung.
Wie mit solchen Hunden generell 'verfahren' werden soll, ist ein separates
Thema. |